Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend und vertraulich und nur für den Empfänger
bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision, unbeschadet
sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen für Inserate, Prospekte und
sonstige Kosten.
Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine
Gewähr übernommen werden.
Die Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
Zwischenverwertung behalten wir uns vor.
Die Maklergebühr entsteht und ist fällig und zahlbar am Tage des notariellen Kaufvertragsabschlusses, einer
Anzahlung, der Beurkundung oder der Objektübergabe eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-,
Miet- oder sonstigen Vertrages. Auf Kenntnis des Objektes kann sich nur berufen werden, wenn uns diese
innerhalb von 7 Tagen schriftlich nachgewiesen wird. Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass frühere
Angebote bedeutungslos und unser Angebot ursächlich für weitere Verhandlungen ist. Mitursächlichkeit genügt
für den Provisionsanspruch.
Die Provision wird auch fällig, wenn ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers
Gegenstand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben zwei Jahre Gültigkeit.
Kommt innerhalb der Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres
Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes
darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht,
angefochten oder aus sonstigen von den Vertragspartnern zu vertretenden Gründen gegenstandslos wird, sofern
der Vertrag bereits vollzogen war.
Ist kein Provisionssatz angegeben, gelten die am Ort des Angebots üblichen Sätze, bei Abschluss eines
notariellen Kaufvertrages mindestens 3% zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises.
Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung
nach den Werten des Angebots. Bei direkten Verhandlungen ist unser Büro rechtzeitig von einem bevorstehenden
Vertragsabschluss zu verständigen.
Ein Alleinauftrag muss befristet sein. Er verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht einen Monat vor
Fristablauf gekündigt wird. Mit dem Ablauf eines Alleinauftrages läuft ein gewöhnlicher Auftrag weiter, wenn
nicht jede Maklertätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Aufwendungen sind nur dann zu vergüten, wenn hierrüber eine besondere Vereinbarung getroffen wird.
Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.
Erfüllungsort ist Weil der Stadt, Gerichtsstand Leonberg, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich
zulässig ist.