AGB

  1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend und vertraulich und nur für den Empfänger
    bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet.
    Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision, unbeschadet
    sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen für Inserate, Prospekte und
    sonstige Kosten.
  2. Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine
    Gewähr übernommen werden.
  3. Die Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
  4. Zwischenverwertung behalten wir uns vor.
  5. Die Maklergebühr entsteht und ist fällig und zahlbar am Tage des notariellen Kaufvertragsabschlusses, einer
    Anzahlung, der Beurkundung oder der Objektübergabe eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-,
    Miet- oder sonstigen Vertrages. Auf Kenntnis des Objektes kann sich nur berufen werden, wenn uns diese
    innerhalb von 7 Tagen schriftlich nachgewiesen wird. Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass frühere
    Angebote bedeutungslos und unser Angebot ursächlich für weitere Verhandlungen ist. Mitursächlichkeit genügt
    für den Provisionsanspruch.
  6. Die Provision wird auch fällig, wenn ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers
    Gegenstand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben zwei Jahre Gültigkeit.
  7. Kommt innerhalb der Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres
    Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes
    darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit.
  8. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht,
    angefochten oder aus sonstigen von den Vertragspartnern zu vertretenden Gründen gegenstandslos wird, sofern
    der Vertrag bereits vollzogen war.
  9. Ist kein Provisionssatz angegeben, gelten die am Ort des Angebots üblichen Sätze, bei Abschluss eines
    notariellen Kaufvertrages mindestens 3% zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises.
  10. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung
    nach den Werten des Angebots. Bei direkten Verhandlungen ist unser Büro rechtzeitig von einem bevorstehenden
    Vertragsabschluss zu verständigen.
  11. Ein Alleinauftrag muss befristet sein. Er verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht einen Monat vor
    Fristablauf gekündigt wird. Mit dem Ablauf eines Alleinauftrages läuft ein gewöhnlicher Auftrag weiter, wenn
    nicht jede Maklertätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  12. Aufwendungen sind nur dann zu vergüten, wenn hierrüber eine besondere Vereinbarung getroffen wird.
  13. Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.
  14. Erfüllungsort ist Weil der Stadt, Gerichtsstand Leonberg, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich
    zulässig ist.